§ 1 Geltungsbereich - Vertragsgegenstand
(1) Diese AGB gelten für die Teilnahme an allen von der GYMPOD-Gruppe oder deren Franchise-Partnern
(gemeinsam „GYMPOD“, „uns“ oder „wir“) angebotenen Leistungen nach Maßgabe und in Ergänzung des
zwischen uns und dem Teilnehmer/Mitglied („Mitglied“) geschlossenen Mitgliedsvertrages.
(2) Gegenstand des Mitgliedsvertrages ist die Mitgliedschaft in dem von uns, unseren Tochtergesellschaften
und unseren Franchise-Partnern betriebenen Fitnessstudios („GYMPOD-Studios“) sowie die Berechtigung des
Mitglieds, nach Maßgabe des jeweiligen Mitgliedsvertrages die Sport- und Fitnesseinrichtungen in den GYM
POD-Studios während der Öffnungszeiten zu nutze. Nach Maßgabe des jeweiligen Mitgliedsvertrages werden
dem Mitglied auch weitere Leistungen erbracht und zusätzliche Berechtigungen eingeräumt, wie etwa digitale
Trainingsangebote. Die mit der Mitgliedschaft erworbenen Nutzungs- und Teilnahmerechte sind nicht auf Dritte
übertragbar. Das Mitglied ist, soweit sich aus dem Mitgliedsvertrag nichts anderes ergibt, zum Training in allen
GYM POD-Studios berechtigt.
(3) Bei Nutzung der Sport- und Fitnesseinrichtungen sowie der Kursteilnahme unterliegt das Mitglied der in
den GYMPOD-Studios jeweils geltenden Hausordnung. Wir behalten uns vor, auch für digitale
Trainingsangebote Verhaltensregelungen einzuführen.
§ 2 Reguläre Mitgliedschaft
(1) Der Mitgliedsvertrag kann im jeweiligen Fitnessstudio oder online auf den von der GYMPOD-Gruppe betriebenen Internetseiten abgeschlossen werden. Die Mitgliedschaft beginnt jeweils am Mittwoch einer jeden Kalenderwoche. Ist der Mittwoch der jeweiligen Kalenderwoche im Zeitpunkt des
Abschlusses bereits verstrichen, gilt der Mittwoch der darauffolgenden Kalenderwoche als Tag des Beginns.
(„Beginn der regulären Mitgliedschaft“).
(2) Online wird der Mitgliedsvertrag zum Beginn der regulären Mitgliedschaft abgeschlossen, indem das Mitglied den vollständig ausgefüllten Mitgliedsantrag über das Kontakt-Formular an GYMPOD übermittelt (Angebot) und GYMPOD diesen Mitgliedsantrag elektronisch bestätigt (Annahme). Das Mitglied kann Daten, nachdem diese in das Kontaktformular eingegeben wurden, jederzeit löschen oder die Löschung der eingegebenen Daten durch das Schließen des Browsers erreichen. Die Darstellungen auf der Website stellen keine verbindlichen Angebote dar. Auf diesem Wege können nur volljährige natürliche Personen einen Mitgliedsvertrag abschließen. Minderjährigen wird nach Ermessen von GYMPOD die Möglichkeit eingeräumt, eine Mitgliedschaft vorzumerken. Mitgliedsverträge können ausschließlich von volljährigen natürlichen Personen abgeschlossen werden. Minderjährige können sich erst ab einem Alter von 16 Jahren anmelden. Die Anmeldung erfolgt regulär eigenständig über die GYMPOD-Homepage. Minderjährige müssen zusätzlich die beigefügte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten vollständig ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail an GYMPOD übermitteln, bevor der Mitgliedsvertrag aktiviert werden kann. Vor Ort werden keine Mitgliedschaften abgeschlossen.
(3) Das Mitglied ist dazu verpflichtet, alle notwendigen Angaben wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben.
(4) Der Vertragstext wird im Anschluss an den Online-Vertragsschluss von GYMPOD gespeichert und so
lange archiviert, wie die Mitgliedschaft besteht und gesetzliche Aufbewahrungspflichten eine Speicherung
erfordern. Dem Mitglied wird der Vertragstext mit der Bestätigung der Mitgliedsvertrages im PDF-Format
übermittelt. Der Vertragstext ist im Anschluss daran nicht mehr auf andere Weise zugänglich.
§ 3 Vorabnutzung
(1) Jedes Mitglied kann bereits vor dem Beginn der regulären Mitgliedschaft (§ 2 Abs. 1) trainieren. Dafür
erheben wir eine Vorabnutzungsgebühr. Zwischen GYMPOD und dem Mitglied kommt in diesem Fall ein
Vorabnutzungsvertrag zu Stande. Art und Umfang der Leistungen des Vorabnutzungsvertrages entsprechen den
Leistungen der regulären Mitgliedschaft.
(2) Der Vorabnutzungsvertrag beginnt an dem Tag, an dem GYMPOD den Mitgliedsantrag annimmt (z.B.
durch eine Erklärung im Fitnessstudio) und wenn das Mitglied einen Trainingsbeginn auswählt, der vor dem
Beginn der regulären Mitgliedschaft liegt (§ 2 Abs. 1) und endet automatisch zum Beginn der regulären
Mitgliedschaft (§ 2 Abs. 1)
(3) Für die Vorabnutzung gelten dieselben Vertragsbedingungen, wie für den jeweiligen regulären
Mitgliedsvertrag. Für diese Vorabnutzung muss nur eine anteilige Vorabnutzungsgebühr pro Vorabnutzungstag
gezahlt werden. Wenn ein Mitglied also beispielsweise einen Mitgliedsvertrag abschließt und für 10 Tage vorab
trainieren möchte, muss für diese Vorabnutzung für 10 Tage eine anteilige Vorabnutzungsgebühr gezahlt
werden, die sich am Monatsbeitrag für die entsprechend angebotene Mitgliedschaft orientiert.
(4) Der Vorabnutzungsvertrag wird online abgeschlossen. Er beginnt an dem Tag, der vor dem Start der
regulären Mitgliedschaft liegt. Der Vertrag kommt zustande, sobald die interessierte Person den vollständig
ausgefüllten Mitgliedsantrag über das Kontaktformular an GYMPOD übermittelt (Angebot) und GYMPOD diesen
Antrag elektronisch bestätigt (Annahme). Einen Vorabnutzungsvertrag können ausschließlich volljährige natürliche
Personen online abschließen. Minderjährigen kann GYMPOD nach eigenem Ermessen die Möglichkeit einräumen,
eine Vorabnutzung vorzumerken. In diesem Fall muss der Vorabnutzungsvertrag vor Ort im Studio gemeinsam
mit dem/den Sorgeberechtigten abgeschlossen werden.
§ 4 Widerrufsrecht bei online abgeschlossenen Mitgliedschaften (Fernabsatzverträge)
Für Online-Vertragsschlüsse gelten die gesetzlichen Bestimmungen über Fernabsatzverträge. Das Mitglied hat
insbesondere ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Dieses Recht gilt sowohl für den regulären Mitgliedsvertrag als
auch für einen ggf. abgeschlossenen Vorabnutzungsvertrag.
§ 5 Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag mit uns zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der GYMPOD Deutschland GmbH,
Starkenburgring 12, 63069 Offenbach, hofheim@gympod.de oder der Gesellschaft, mit der der
Vertrag abgeschlossen wurde) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief,
Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das
beigefügte Muster- Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des
Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie den Vertrag widerrufen, werden Ihnen alle erhaltenen Zahlungen einschließlich der Lieferkosten
(mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung
als die angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen
vierzehn Tagen ab dem Tag zurückgezahlt, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf des Vertrags
eingegangen ist. Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das Sie bei der
ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes
vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns
einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der
Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten
Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen
entspricht.
- Ende der Widerrufsbelehrung -
§ 6 Mitgliedsbeitrag, Abrechnungszeiträume und Zahlungsbedingungen
(1) Die Höhe des Mitgliedsbeitrages und die Abrechnungszeiträume ergeben sich aus dem jeweiligen
Mitgliedsvertrag. Mitgliedsbeiträge sind für den jeweiligen Abrechnungszeitraum zu zahlen. Nach Maßgabe des
jeweiligen Mitgliedsvertrages steigt nach Ablauf der jeweiligen Mindestvertragslaufzeit der Mitgliedsbeitrag an.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An GYMPOD Deutschland GmbH, Starkenburgring 12, 63069 Offenbach, info@gym-pod.de Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*) /erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(*) Unzutreffendes bitte streichen.
§ 6 Mitgliedsbeitrag, Abrechnungszeiträume und Zahlungsbedingungen
(1) Die Höhe des Mitgliedsbeitrages und die Abrechnungszeiträume ergeben sich aus dem jeweiligen
Mitgliedsvertrag. Mitgliedsbeiträge sind für den jeweiligen Abrechnungszeitraum zu zahlen. Nach Maßgabe des
jeweiligen Mitgliedsvertrages steigt nach Ablauf der jeweiligen Mindestvertragslaufzeit der Mitgliedsbeitrag an.
(2) Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, sind Mitgliedsbeiträge für den jeweiligen
Vertragsmonat stets im Voraus fällig
(3) Bei 4-Wochen-Abrechnungsintervallen (dreizehn Abrechnungszeiträumen pro Jahr) wird jeweils zum
einen Mittwoch der Mitgliedsbeitrag für einen Abrechnungszeitraum im Voraus abgerechnet und eingezogen, je
nachdem, zu welchem Zeitpunkt der Mitgliedsbeitrag fällig wird. Wenn der Abrechnungszeitraum etwa am 20.
Januar endet, wird der Mitgliedsbeitrag am nächsten Einzugs interwall (Mittwoch) eingezogen.
(4) Zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag können nach Maßgabe von § 7 und § 8 dieser AGB zusätzliche
Gebühren erhoben (Startgebühr und Servicepaket) werden
(5) Den Mitgliedern wird nach Ermessen von GYMPOD die Möglichkeit eingeräumt, Entgelte jeweils
gebündelt im Rahmen der jeweiligen Abrechnung des Mitgliedsbeitrages zu zahlen. So können beispielsweise
Entgelte zusammen mit dem Mitgliedsbeitrag beglichen werden (etwa per Lastschrift). GYMPOD behält sich
vor, Entgelte für zusätzliche Leistungen bei einer gebündelten Zahlweise zu rabattieren.
(6) Wenn die Mitgliedschaft während eines laufenden Abrechnungszeitraums endet, werden bereits im
Voraus bezahlte Mitgliedsbeiträge dem Mitglied anteilig zurückerstattet. Sollte der Stichtag, an dem der
Mitgliedsvertrag endet, in einen Abrechnungszeitraum fallen, für den das Mitglied noch keinen Mitgliedsbeitrag
gezahlt hat, wird der noch ausstehende anteilige Mitgliedsbeitrag mit einer Schlussrechnung abgerechnet.
Gleiches gilt für ggf. noch weitere ausstehende Mitgliedsbeiträge.
(7) Einmalzahlungen und das im Voraus entrichtete Entgelt für das Servicepaket werden bei einer
Kündigung nicht erstattet.
(8) Grundsätzlich werden die Mitgliedsbeiträge von GYMPOD im Lastschriftverfahren eingezogen; ggf.
anfallende Kosten für Bankrücklastschriften bei fehlender Kontodeckung trägt das Mitglied. Zum Ende der
Mitgliedschaft wird der mit der Schlussrechnung abgerechnete Mitgliedsbeitrag ebenfalls im Lastschriftverfahren
eingezogen. Das Mitglied stellt sicher, dass auch diese Buchung vorgenommen werden kann.
§ 7 Startgebühr
(1) Bei Abschluss eines neuen Mitgliedsvertrages fällt eine Startgebühr nach Maßgabe des jeweiligen
Mitgliedsvertrages für ein verpflichtendes Startpaket an. Mit dem Startpaket ist folgendes Angebot verbunden:
Zurverfügungstellung eines Transponders/ Zugangsmediums.
§ 8 Gestaffelte Preisvereinbarung
(1) Für die Mitgliedschaften der Marke GYMPOD: Ist auf dem Vertragsdeckblatt ein Staffelbeitrag
vereinbart, kann die GYMPOD Deutschland GmbH den monatlichen Mitgliedsbeitrag einmal jährlich mit
Wirkung für die Zukunft um maximal 1 EUR inkl. MwSt. pro abgelaufenem Vertragsjahr erhöhen. Das Recht
steht der GYMPOD Deutschland GmbH frühestens jeweils nach Ablauf von 12 Monaten seit Vertragsschluss
bzw. der letzten Preisanpassung zu. Es bleibt GYMPOD unbenommen, das Recht nicht oder zu einem späteren
Zeitpunkt, auch unter Addition von in der Vergangenheit nicht geltend gemachten Erhöhungsrechten, jedoch
jeweils nur für die Zukunft, auszuüben. Die Preiserhöhungen dürfen nicht dazu führen, dass der angepasste
Preis im Verhältnis zu den von GYMPOD dann erbrachten Leistungen unangemessen ist.
(2) Macht die GYMPOD Deutschland GmbH von ihrem Recht auf Preisanpassung Gebrauch, wird sie dies
dem Mitglied gegenüber rechtzeitig, spätestens jedoch 6 Wochen vor Geltung des neuen Preises, durch
Nachricht an die vom Mitglied angegebene E- Mail-Adresse oder in der App mitteilen.
(3) Die Geltendmachung bzw. Abbuchung des nächsthöheren Staffelpreises berechtigt das Mitglied nicht zur
Kündigung. Ein Kündigungsrecht aus anderen Gründen bleibt hiervon unberührt.
§ 9 Vertragsdauer und Kündigung
(1) Die Mitgliedschaft beginnt frühestens mit Unterzeichnung bzw. Online-Abschluss des Mitgliedsvertrags
oder zum im Mitgliedsvertrag angegebenen Zeitpunkt.
(2) Wird der Mitgliedsvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, kann das Mitglied den Mitgliedsvertrag
jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende eines Vertragsmonats ordentlich kündigen.
(3) Wird der Mitgliedsvertrag mit einer bestimmten Erst- bzw. Mindestlaufzeit (z.B. 12 oder 24 Monate)
geschlossen, verlängert sich der Mitgliedsvertrag nach Ablauf der Erst- bzw. Mindestlaufzeit auf unbestimmte
Zeit, wenn nicht eine Vertragspartei fristgerecht kündigt. Die Mitgliedschaft kann mit einer Frist von einem
Monat zum Ende der jeweiligen Erst- bzw. Mindestlaufzeit gekündigt werden, danach entsprechend der
Kündigungsfrist für unbefristete Verträge (§ 9 Abs. 1)
(4) Für den Zeitpunkt der Kündigung ist der Zugang der Kündigungserklärung in Textform bei GYMPOD
maßgeblich.
(5) Das gesetzliche Recht beider Parteien, den Mitgliedsvertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu
kündigen, bleibt durch die vorstehenden Regelungen unberührt.
§ 11 Sonderaktionen und gewährte Vorteile
(1) Einzelne oder alle Gesellschaften der GYMPOD-Gruppe oder unsere Franchise-Partner können
Sonderaktionen durchführen und Neu- oder Bestandsmitgliedern Vergünstigungen gewähren. GYMPOD behält
sich vor, zu Sonderaktionen oder gewährten Vergünstigungen zusätzlich ergänzende Geschäftsbedingungen
vorzusehen, die diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Falle eines Widerspruchs vorgehen.
(2) An Sonderaktionen können nur natürliche Personen teilnehmen, es sei denn, die
GYMPOD-Gesellschaft, welche die Sonderaktion durchführt, oder die Vergünstigungen gewährt, gestattet
ausdrücklich auch die Teilnahme von Unternehmen. GYMPOD kann Sonderaktionen und Vergünstigungen auch
nur für einzelne Gruppen vorsehen, die festgelegte Kriterien erfüllen.
(3) Im Rahmen von Sonderaktionen können etwa Mitgliedsbeiträge innerhalb der regulären Mitgliedschaft
erlassen oder verringert werden, zusätzliche kostenfreie Trainingszeiten („kostenfreie Trainingszeit“)
eingeräumt sowie weitere Vergünstigungen gewährt werden (gemeinsam „Vorteile“).
(4) Kostenfreie Trainingszeiten nach Ende der regulären Mitgliedschaft beginnen, wenn die reguläre
Mitgliedschaft wegen einer Kündigung endet. Falls eine kostenfreie Trainingszeit vor der regulären Mitgliedschaft
eingeräumt wird, beginnt die kostenfreie Trainingszeit am 1. des Monats, der auf den Anmeldezeitpunkt folgt.
Durch diesen kostenlosen Monat verschiebt sich also der Beginn der regulären Mitgliedschaft. Während der
kostenfreien Trainingszeit vor und nach Ende der regulären Mitgliedschaft gelten die gleichen
Vertragsbedingungen, wie während der regulären Mitgliedschaft, mit Ausnahme der Regelungen zur Kündigung
und Vertragsverlängerung.
(5) Wenn ein Mitglied von einer Sonderaktion oder Vergünstigung profitiert, so sind die Vorteile nicht
übertragbar. Eine Auszahlung des Geldwertes der Vorteile ist unmöglich.
(6) Für den Fall, dass der jeweilige Mitgliedsvertrag durch ein Mitglied oder durch GYMPOD beendet wird
– gleich aus welchem Grund –, bevor das Mitglied von einem Vorteil ganz oder teilweise profitieren konnte,
entfällt der Vorteil ersatzlos.
(7) GYMPOD kann für Mitgliedsverträge, die im Rahmen von Sonderaktionen abgeschlossen werden,
insbesondere andere Laufzeiten, Kündigungsfristen und Abrechnungszeiträume vorsehen.
(8) Wenn GYMPOD im Rahmen von Sonderaktionen Testphasen oder Sonderkündigungsrechte gewährt,
gelten diese neben den gesetzlichen Widerrufs- und Kündigungsmöglichkeiten und lassen diese ausdrücklich
unberührt.
§ 12 Membercard/Transponder und Unübertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte
(1) Jedes Mitglied erhält einen Mitgliedsausweis („Membercard“ oder „Transponder“ oder Zugang via
QR-Code in der App/ im Smartphone).
(2) Das Mitglied verpflichtet sich, den ihm ausgehändigten Mitgliedsausweis nur höchstpersönlich zu
verwenden und uns jeden Verlust des Mitgliedsausweises unverzüglich zu melden. Eine Überlassung des
Mitgliedsausweises an Dritte ist untersagt.
(3) Bei einem Verlust des Mitgliedsausweises wird auf Kosten des Mitglieds Ersatz beschafft, es sei denn,
das Mitglied hat den Verlust nicht zu vertreten. Die Kosten betragen EUR 15,00 für den Mitgliedsausweis.
§ 13 Personal Training
(1) Soweit im jeweiligen GYMPOD Studio verfügbar, kann jedes Mitglied Personal Trainer-Stunden buchen.
Ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die Preise und ggf. weiteren Bedingungen, die sich
aus der zum Buchungszeitpunkt gültigen Leistungs- oder Angebotsbeschreibung ergeben.
(2) Das Mitglied kann individuelle Termine mit einem verfügbaren Trainer vereinbaren und ggf. Termine im
Einvernehmen mit dem jeweiligen Trainer auch verschieben oder absagen.
(3) Das Personal Training bei GYMPOD ist jedoch nicht personengebunden und das Mitglied hat
ausdrücklich keinen Anspruch darauf, dass das Personal Training von einem bestimmten Trainer durchgeführt
wird. Sollte also z.B. ein Trainer die Tätigkeit für GYMPOD beenden, können ggf. vom Mitglied erworbene
Einzelstunden oder Trainingspakete von einem anderen Trainer durchgeführt werden. Bei kurzfristiger
Nicht-Verfügbarkeit eines Trainers kann ein anderer Trainer die jeweilige Trainerstunde übernehmen.
(4) Einzelstunden und Trainingspakete sind nicht stornierbar, unabhängig davon, ob bereits Trainerstunden
genutzt worden sind oder nicht.
§ 14 Ergänzende Leistungen
(1) GYMPOD bietet Mitgliedern und Externen nach eigenem Ermessen zusätzliche Waren und
Dienstleistungen an, die gesondert abgerechnet werden (z.B. „Partner Card“, „Firmenmitgliedschaften“,
„Handtuchverleih“).
(2) GYMPOD behält sich vor, für diese Leistungen ergänzende Geschäftsbedingungen vorzusehen. Bei
Widersprüchen gehen diese ergänzenden Geschäftsbedingungen dem jeweiligen Mitgliedsvertrag und den
anwendbaren allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
(3) GYMPOD behält sich vor, das Angebot dieser Leistungen jederzeit anzupassen. Der Mitgliedsvertrag
und diese AGB begründen keinen Anspruch auf Erhalt der ergänzenden Leistungen.
§ 15 Haftungsbeschränkung
(1) Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet
GYMPOD bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen
Bestimmungen.
(2) GYMPOD haftet unbeschränkt (a) bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, (b) für die Verletzung von
Leben,
Leib oder Gesundheit, (c) nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, (d) im Umfang einer von
GYMPOD ausdrücklich übernommenen Garantie sowie (e) falls GYMPOD einen Mangel arglistig
verschwiegen hat.
(3) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet GYMPOD nur für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung
einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des
Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertraut und vertrauen
darf); in diesem Fall ist die Haftung von GYMPPD jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schadens begrenzt.
(4) Eine weitergehende Haftung von GYMPOD besteht nicht. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt
auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden GYMPOD nach den
gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat (z.B. Mitarbeitende oder Vertreter).
(5) Dem Mitglied wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände in das Fitnessstudio zu bringen. Es
wird von GYMPOD keine Haftung für in den Spinden eingebrachte Gegenstände, insbesondere Wertsachen,
übernommen, da den Mitgliedern hierfür gesonderte Wertsachenschließfächer zur Verfügung stehen.
§ 16 Beachtung der Persönlichkeitsrechte anderer Mitglieder
(1) Uns sind die Persönlichkeitsrechte der Mitglieder sehr wichtig. Daher dürfen beim Anfertigen von
privaten Foto- und Filmaufnahmen die Rechte Dritter, insbesondere der anderen Mitglieder und der
Mitarbeiter, nicht verletzt werden (Recht am eigenen Bild, etc.). Das Anfertigen von gewerblichen Foto- und
Filmaufnahmen ohne eine Genehmigung durch uns ist untersagt.
(2) Weitere Informationen zu Zweck und Umfang der Datenerhebung und ihrer Verarbeitung durch
GYMPOD erhalten Sie in den Hinweisen über die Datenverarbeitung. Dort erhalten Sie auch weitere
Informationen zu Ihren Rechten und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatsphäre.
§ 17 Übertragung der Mitgliedsverträge
(1) Die jeweilige GYMPOD-Gesellschaft bzw. der jeweilige Franchise-Partner, mit der bzw. dem das
Mitglied den Mitgliedsvertrag abschließt, sind berechtigt, bestehende Mitgliedsverträge auf andere Unternehmen
der GYMPOD -Gruppe (z.B. verbundene Unternehmen im Sinne des § 15 AktG) zu übertragen. Mit Abschluss
des Mitgliedsvertrages stimmt das Mitglied dieser Übertragung zu.
(2) Sollten sich die Eigentums- oder Stimmverhältnisse bei GYMPOD insgesamt oder ihrer
Vermögenswerte ändern, kann GYMPOD die Informationen der Mitglieder an den neuen Eigentümer
übertragen. Dies gilt insbesondere zu Gunsten von Rechtsnachfolgern im Falle einer Veräußerung oder
anderweitigen Übertragung eines Unternehmens der GYMPOD-Gruppe.
(3) GYMPOD wird in diesem Fall die betroffenen Mitglieder vorab informieren.
§ 18 Sonstiges
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des
Kollisionsrechts.
(2) Die Vertragssprache ist Deutsch.
(3) GYMPOD behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern, soweit dies aus triftigen Gründen,
insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage oder höchstrichterlichen Rechtsprechung, technischer
Änderungen oder Weiterentwicklungen, neuer organisatorischer Anforderungen des Massenverkehrs,
Regelungslücken in den AGB, Veränderungen der Marktgegebenheiten oder anderen gleichwertigen Gründen
erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Änderungen der AGB werden dem Kunden
mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform oder per E-Mail mitgeteilt. Die Änderungen
werden wirksam, wenn der Kunde nicht innerhalb dieser Frist von sechs Wochen (beginnend nach Zugang der
Änderungsmitteilung) in Textform, z. B. per E-Mail widerspricht und GYMPOD den Kunden auf diese
Rechtsfolge in der Änderungsmitteilung hingewiesen hat.
§ 19 Alternative Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die Sie unter
https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Wir ziehen es vor, Ihre Anliegen im direkten Austausch mit Ihnen
zu klären und nehmen daher nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren teil. Bitte kontaktieren Sie uns bei
Fragen und Problemen direkt.
§ 20 Zutrittsrecht
(1) Der Zutritt zu den Räumlichkeiten ist ausschließlich aktiven Mitgliedern gestattet. Jedes Mitglied ist
verpflichtet, beim Betreten des Studios seine Zugangskarte / sein Armband / seinen QR Code zu benutzen.
(2) Es ist strengstens untersagt, Nichtmitgliedern oder ehemaligen Mitgliedern den Zutritt zu den
Räumlichkeiten zu ermöglichen, insbesondere durch das bewusste Öffnen der Eingangstür für solche Personen.
(3) Bei Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 € fällig. Das Studio behält sich darüber
hinaus vor, in schwerwiegenden Fällen das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen und gegebenenfalls
rechtliche Schritte einzuleiten.