Teilnahmebedingungen “Gewinne ein GYMPOD”-Gewinnspiel
Durch Deine Teilnahme am Studio-Gewinnspiel hast Du die Möglichkeit, Dein eigenes Fitnessstudio zu gewinnen. Wir verlosen unter allen Teilnehmern exklusiv die Möglichkeit, einen GYMPOD- Franchisevertrag für das SMART-Konzept abzuschließen. Die anfänglichen Investitionen (Eintrittsgebühr, Studio-Ausstattung, Werbung) übernehmen wir für Dich.
Für Deine Teilnahme an dem Gewinnspiel gelten die folgenden Bedingungen:

1. Veranstalter Veranstalterin des Gewinnspiels ist die GYMPOD Deutschland GmbH, Starkenburgring 12, 63069 Offenbach am Main (im Folgenden: „GYMPOD“).

2. Laufzeit / Aktionszeitraum
Das Gewinnspiel startet am 5.02.2026 - 12:00 Uhr und endet am 18.09.2026 - 15:00 Uhr („Aktionszeitraum“). Eine Teilnahme ist nur innerhalb des Aktionszeitraumes möglich.

3. Teilnahmeberechtigung
(1) Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person, die über einen dauerhaften Wohnsitz in Deutschland verfügt und zum Zeitpunkt der Teilnahme mindestens 18 Jahre alt ist und die alle Eignungskriterien (Ziffer 7) erfüllen. Ausgeschlossen von der Teilnahme sind Mitarbeiter von GYMPOD und deren Angehörige sowie Mitarbeiter der GYMPOD-Franchise-Studios und deren Angehörige.
(2) Nicht teilnahmeberechtigte Personen sind nicht gewinnberechtigt. GYMPOD behält sich vor, Personen von der Teilnahme auszuschließen, insbesondere im Falle von Beeinflussung der Chancengleichheit durch technische Maßnahmen, unberechtigte Mehrfachteilnahmen oder automatisierter Teilnahmen (z.B. mittels Gewinnspielsystemen) sowie bei wissentlicher Übermittlung falscher Angaben zur Person oder bei vergleichbaren Verstößen.

4. Teilnahme und Ablauf des Gewinnspiels
(1) Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt über die GYMPOD Website (https://gympod.de/gewinne-gympod). Die Teilnahme erfolgt, indem die Teilnehmer ihre Daten in das Gewinnspiel-Formular eingeben und die notwendigen Eignungsnachweise übermitteln, den Teilnahmebedingungen zustimmen und anschließend die Teilnahme mithilfe des dafür vorgesehenen Buttons bestätigen.
(2) Jeder Teilnehmer darf nur einmal am Gewinnspiel teilnehmen. Mehrfachteilnahmen sind ausgeschlossen und führen zum Ausschluss des Teilnehmers.
(3) Die Teilnehmer sind selbst dafür verantwortlich, die technischen Voraussetzungen (z.B. Endgerät mit Internetzugang) für die Teilnahme an dem Gewinnspiel zu schaffen. Verbindungs- und Übermittlungskosten, die nach dem jeweiligen Internet-Tarif der Teilnehmer ggf. anfallen, tragen die Teilnehmer selbst.

5. Gewinn
(1) Unter allen Teilnehmern verlost GYMPOD den folgenden Gewinn: 1x Dein eigenes GYMPOD-Studio: Der Teilnehmer erhält die Möglichkeit, mit GYMPOD einen Franchise-Vertrag für ein GYMPOD-Studio abzuschließen und GYMPOD übernimmt den Großteil der für die Studio-Eröffnung anfallenden Kosten. Das Nähere ergibt sich aus den folgenden Bestimmungen.
(2) Verlost wird das Recht, einen Franchise-Vertrag mit GYMPOD abzuschließen und im Rahmen dessen ein eigenes GYMPOD-Fitnessstudio nach Maßgabe des Franchise-Vertrages zu führen. Es handelt sich um ein GYMPOD-Studio nach dem SMART-Konzept, also ein modernes, personalloses Studio bis zu einer maximalen Studiofläche von 280 qm.
(3) GYMPOD übernimmt für den Gewinner die anfänglichen Investitionskosten. Dies umfasst das Honorar des Beratervertrages, die Franchise-Eintrittsgebühr, die Bereitstellung der Studio-Ausstattung in Standard-Umfang sowie Werbe- und Marketingmaßnahmen zur Studio-Eröffnung in üblichem Umfang. Zusätzlich erlässt GYMPOD dem Gewinner innerhalb der ersten 6 Monate nach Studio-Eröffnung die monatlichen Franchiseund Werbe-Gebühren.
(4) Weitere Kosten, die dem Gewinner im Zusammenhang mit dem Franchise-Vertragsschluss ggf. entstehen (z.B. Mietkosten für die Immobilie, zusätzliche Ausstattung oder Werbemaßnahmen, Personalkosten, Steuer- oder Rechtsberatungskosten) trägt der Gewinner selbst.
(5) Studio-Ausstattung, die GYMPOD dem Gewinner zur Verfügung stellt, verbleibt bis zum Betriebsbeginn, sofern nichts anderes vereinbart wird, im Eigentum von GYMPOD. Mit Betriebsbeginn überträgt GYMPOD das Eigentum an der Studio-Ausstattung an den Gewinner.
(6) Der Gewinner ist verpflichtet, eine geeignete Immobilie für das GYMPOD-Studio bereitzustellen (z.B. durch Abschluss eines Mietvertrages). Den Ort wählt der Gewinner aus, wobei aufgrund bereits bestehender GYMPOD-Studio Gebietseinschränkungen bestehen können.
(7) Alles Nähere regelt der Franchise-Vertrag, der zur Inanspruchnahme des Gewinns unterzeichnet werden muss. Es handelt sich um den üblichen Franchise-Vertrag, den GYMPOD mit seinen Franchisenehmern abschließt. Dieser Franchise-Vertrag begründet für den Gewinner zusätzliche Rechte und Pflichten.
(8) Der Abschluss des Franchise-Vertrages ist für den Gewinner freiwillig. Schließt der Gewinner den Franchise-Vertrag nicht ab, entfällt der Gewinnanspruch.

6. Gewinnermittlung und Gewinnbenachrichtigung
(1) Der Gewinn wird nach Ende des Aktionszeitraumes unter allen Teilnehmern per Zufallsprinzip ermittelt.
(2) Anschließend wird der Gewinner über die im Rahmen seiner Teilnahme angegebenen Kontaktdaten über den Gewinn informiert. Der Gewinner muss sich innerhalb von zwei Wochen seit erstem Kontaktversuch zurückmelden, sonst verfällt der Anspruch auf den Gewinn.
(3) Der Anspruch auf den Gewinn verfällt auch, wenn die Kontaktaufnahme im Gewinnfall aus Gründen, die in der Person des Gewinners liegen (z.B. fehlerhafte Eingaben, Verbindungsprobleme) nicht möglich ist. GYMPOD ist nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen.
(4) GYMPOD ist berechtigt, zum Zwecke der Identitäts- und Altersprüfung Kopien von Personalausweis oder einem anderen amtlichen Ausweisdokument des Gewinners anzufordern.
(5) Der Gewinn kann nicht auf Dritte übertragen werden, getauscht oder in bar ausgezahlt werden. Eine Übertragung an Dritte in diesem Sinne liegt nicht vor, wenn der Franchise-Vertrag von einer unter dem wesentlichen Einfluss des Gewinners stehenden Gesellschaft abgeschlossen wird.
(6) Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns bzw. die steuerliche Behandlung des Gewinns ist der Gewinner selbst verantwortlich. GYMPOD empfiehlt die Inanspruchnahme von Steuerberatung.

7. Gewinnanspruch / Eignungsprüfung und Vertragsabschluss
(1) In Ergänzung zu den vorstehenden Regelungen steht die Teilnahme unter der Bedingung, dass die nachfolgenden Eignungskriterien erfüllt und angemessen nachgewiesen werden. Vor Gewinnausschüttung ist GYMPOD berechtigt, eine abschließende positive Eignungsprüfung vorzunehmen. GYMPOD wird anhand unterschiedlicher Kriterien überprüfen, ob der Gewinner zum Führen eines Fitnessstudios im Rahmen des GYMPOD-Konzeptes geeignet ist.
(2) Es gelten folgende Eignungskriterien, die der Gewinner kumulativ erfüllen muss:
• Volljährigkeit und Geschäftsfähigkeit
• Finanzielle Bonität / Kreditwürdigkeit (Schufa-Auskunft ohne Negativmerkmale; geordnete finanzielle Verhältnisse; keine laufenden Insolvenzverfahren gegen ihn oder seine Unternehmen) Eigenkapital von mindestens 20.000,00€, um den Studiobetrieb in der Anfangszeit sicherstellen zu können (in geeigneter Form nachzuweisen zum Zeitpunkt des Franchise-Vertragsschlusses, z.B. durch Vorlage von Kontoauszügen, Bankbestätigung oder Bestätigung eines Steuerberaters.
• Persönliche Zuverlässigkeit (keine Vorstrafen; keine behördlichen oder gerichtlichen Anordnungen, die die Ausübung der Tätigkeit verbieten)
• Bereitschaft zur Fortbildung, soweit erforderliche Kenntnisse nicht vorhanden sind (Führungserfahrung; Kenntnisse in der Fitnessbranche; kaufmännische Kenntnisse)
• Zeitliche Verfügbarkeit (insb. keine entgegenstehenden Verpflichtungen, die das Führen eines Fitnessstudios in zeitlicher Hinsicht unmöglich machen)
• Kein relevantes Wettbewerbsverbot (z.B. aus anderen Franchise-Verträgen)
• Die gesicherte Option, eine für den Betrieb des GYMPOD-Studios geeignete Immobilie (max. 280 qm Studiofläche) nutzen zu können (etwa eine schriftliche Option zum Abschluss eines Mietvertrages)
(3) GYMPOD wird die Eignung des Gewinners nach Abschluss des Gewinnspiels und erfolgreicher Kontaktaufnahme anhand dieser Kriterien überprüfen. Der Gewinner ist verpflichtet, an der Überprüfung mitzuwirken (z.B. durch Erteilung von Auskünften oder Vorlage von Nachweisen).
(4) Stellt sich im Rahmen der Eignungsprüfung heraus, dass der Gewinner nicht zum Führen eines Fitnessstudios im Rahmen des GYMPOD-Konzeptes geeignet ist, verfällt der Gewinn.

8. Gewinnübergabe / Gewinndurchführung
(1) Nach Auslosung, erfolgreicher Kontaktaufnahme und positiver Eignungsprüfung treten GYMPOD und der Gewinner in den vorvertraglichen Prozess ein, den GYMPOD und die Franchisenehmer üblicherweise vor Abschluss des Franchise-Vertrages durchlaufen. (2) Dabei wird GYMPOD den Gewinner insbesondere umfassend über das GYMPOD-Franchise-Konzept und die rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss aufklären.
(3) Mit Ausnahme der teilweisen Kostenübernahme durch GYMPOD ist der Gewinner dabei grundsätzlich in derselben Position wie alle Franchisenehmer bzw. Franchise-Interessenten. Der Gewinner erkennt daher an, dass er in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko handelt.
9. Nutzungsrechte
Mit seiner Teilnahme erklärt sich der Teilnehmer einverstanden, dass sein Name im Falle eines Gewinnes veröffentlicht wird. Er erklärt sich außerdem damit einverstanden, dass während der Einlösung des Gewinns (also im vorvertraglichen Prozess sowie während des Studio-Eröffnungszeitraumes) Foto- und Videoaufnahmen durch GYMPOD bzw. beauftragte Dritte (z.B. Fotografen) gemacht werden, auf welchen der Teilnehmer abgebildet und zu erkennen sein wird, die von GYMPOD zu Werbezwecken und medialen Begleitung des Gewinnspiels veröffentlicht werden. Insbesondere umfasst dieses Einverständnis auch die Veröffentlichung auf der Internetseite sowie den Social-Media-Kanälen von GYMPOD.

10. Haftung
(1) Alle Angaben in Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel erfolgen ohne Gewähr.
(2) GYMPOD übernimmt keine Haftung für die dauerhafte Funktionsfähigkeit des Gewinnspiels oder anderweitige im Zusammenhang mit der Gewinnspiel-Durchführung auftretenden technischen Probleme.
(3) GYMPOD haftet im Rahmen der Gewinnspiel-Durchführung und Gewinnspiel-Teilnahme grundsätzlich nicht für Schäden der Teilnehmer. Insbesondere haftet GYMPOD nicht für Schäden, die den Teilnehmern aufgrund unrichtiger Angaben, Anwendungsfehlern oder sonstigen fehlerhaften Eingaben entstehen.
(4) GYMPOD haftet nicht für Schäden, die im Zusammenhang mit der Bereitstellung und Inanspruchnahme des Gewinns möglicherweise entstehen. GYMPOD übernimmt keine Garantie oder Gewährleistung für die Gewinne.
(5) GYMPOD übernimmt insbesondere keine Haftung für den wirtschaftlichen Erfolg des Gewinners im Rahmen des Betriebs des GYMPOD-Studios. Die Teilnehmer erkennen insoweit an, dass die Inanspruchnahme des Gewinns in eigener unternehmerischer Verantwortung und auf eigenes unternehmerisches Risiko erfolgt.
(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Erfüllungsgehilfen und Beauftragten von GYMPOD.
(7) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Schadensverursachung und nicht für Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Falle einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
11. Datenschutz
(1) GYMPOD verarbeitet die personenbezogenen Daten der Teilnehmer im Einklang mit den gesetzlichen Datenschutzregelungen (insb. DSGVO und BDSG).
(2) Nähere Informationen zur Verarbeitung deiner personenbezogenen Daten findest Du in unseren Datenschutzhinweisen, abrufbar unter: https://gympod.de/datenschutz.
12. Sonstiges / Schlussbestimmungen
(1) GYMPOD behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Angaben von Gründen anzupassen, abzuändern, abzubrechen oder vorzeitig zu beenden, soweit dies notwendig wird.
(2) Eine Barauszahlung des Gewinns sowie eine Übertragung des Gewinns auf andere Personen ist ausgeschlossen.
(3) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
(4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
(5) Sollten einzelne Punkte dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt. Eine eventuell unwirksame Klausel wird durch eine wirtschaftlich vergleichbare Regelung ersetzt.